Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mit Hilfe unserer Plattform haben Sie die Möglichkeit einen Verstoß nach dem HinSchG zu melden. Gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder Dritte bleiben Sie und genannte Personen anonym. Wir verwenden Ihre Kontaktdaten lediglich um Ihnen den Eingang der Meldung zu bestätigen und um eventuelle Rückfragen zum Verstoß zu klären.

Nach spätestens 7 Tagen wird der Eingang der Meldung bestätigt. Unsererseits wird dann geprüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach §2 des HinSchG fällt. Hierzu erstellen wir eine Ersteinschätzung, sowie Zusammenfassung.

Alle Angaben sind freiwillig. Je mehr Informationen vorliegen, desto besser können wir dem Verstoß nachgehen.