RECHTSSICHER
Wir kennen die Rechtsvorschriften und Normen. Das heißt für dich als Kunde: „Rechtssicherheit und Normkonformität“. Wir unterstützen dich dabei.
TRANSPARENT
Unsere Arbeitsweise ist transparent. Du kennst zu jeder Zeit den aktuellen Stand. Transparenz in den Prozessen lässt Optimierungspotentiale erkennen.
EFFIZIENT
Eure Ziele haben bei uns oberste Priorität. Dabei verlieren wir die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen. Zielerreichung und Effizienz gehören zusammen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (Koop. Partner) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteillungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastar
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Betriebsbegehungen inkl. Protokollierung
- Beratung hinsichtlich weiterer gesetzlicher Vorschriften
- Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (Koop. Partner) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteillungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastar
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Betriebsbegehungen inkl. Protokollierung
- Beratung hinsichtlich weiterer gesetzlicher Vorschriften
- Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung elektrischer ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung aktiver Medizinprodukte nach MPG und der DIN VDE 0751-1, 0701-0702
- Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Prüfung von Regaleinrichtungen nach §10 BetrSichV und DIN EN 15635
- Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) und TRBS 2121 TEIL 2
- Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7
- Prüfung weiterer Arbeitsmittel nach §10 BetrSichV und TRBS1201
- Prüfung von Flurförderfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 68 § 38
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung elektrischer ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung aktiver Medizinprodukte nach MPG und der DIN VDE 0751-1, 0701-0702
- Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Prüfung von Regaleinrichtungen nach §10 BetrSichV und DIN EN 15635
- Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) und TRBS 2121 TEIL 2
- Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7
- Prüfung weiterer Arbeitsmittel nach §10 BetrSichV und TRBS1201
- Prüfung von Flurförderfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 68 § 38
Wir führen Schulungen zu speziellen Fachthemen durch:
- Der sichere Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hubsteigern und Kräne
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Der richtige BrandschutzDer sichere Umgang mit Werkzeug und Maschinen
- Die sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Weiteres auf Anfrage
Wir bilden aus:
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Ausbildung zum Staplerfahrer
- Ausbildung zum Kranführer
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Weiteres auf Anfrage
Wir führen Schulungen zu speziellen Fachthemen durch:
- Der sichere Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hubsteigern und Kräne
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Der richtige BrandschutzDer sichere Umgang mit Werkzeug und Maschinen
- Die sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Weiteres auf Anfrage
Wir bilden aus:
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Ausbildung zum Staplerfahrer
- Ausbildung zum Kranführer
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Weiteres auf Anfrage
- Ausarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
- Mitwirken bei der Vorankündigung
- Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes (vgl. § 3Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV)
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustllV) Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitsgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV)
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV)
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und ggf. Sicherheitsbesprechungen Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
- Ausarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
- Mitwirken bei der Vorankündigung
- Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes (vgl. § 3Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV)
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustllV) Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitsgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV)
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV)
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und ggf. Sicherheitsbesprechungen Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Stellung von Laserschutzbeauftragten
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Stellung von Emmissionschutzbeauftragten
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Stellung von Laserschutzbeauftragten
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Stellung von Emmissionschutzbeauftragten
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Datenschutz
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Datenschutz
- Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner für die Geschäftsführung, Mitarbeiter, Kunden sowie für andere betroffene Personen in Fragen zum Datenschutz
- Unterstützung bei datenschutzrechtlicher Gestaltung der Internetseite
- Beratung bei der Erstellung und Führung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Unterstützung bei datenschutzrechtlicher
Gestaltung von internen sowie externen Verträgen - Durchführung von Audits intern wie extern (z.B. bei Auftragsverarbeitern)
- Ansprechpartner für Betroffene Personen und Datenschutzaufsichtsbehörden
- Betreuung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner für die Geschäftsführung, Mitarbeiter, Kunden sowie für andere betroffene Personen in Fragen zum Datenschutz
- Unterstützung bei datenschutzrechtlicher Gestaltung der Internetseite
- Beratung bei der Erstellung und Führung des Verarbeitungsverzeichnisses
- Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Unterstützung bei datenschutzrechtlicher
Gestaltung von internen sowie externen Verträgen - Durchführung von Audits intern wie extern (z.B. bei Auftragsverarbeitern)
- Ansprechpartner für Betroffene Personen und Datenschutzaufsichtsbehörden
Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzeptes Dokumentation von Kernprozessen und Datenverarbeitungen
Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzeptes Dokumentation von Kernprozessen und Datenverarbeitungen
- Schwachstellenanalyse und Erarbeitung von Maßnahmen zur Risikominimierung
- Schwachstellenanalyse und Erarbeitung von Maßnahmen zur Risikominimierung
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (Koop. Partner) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteillungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastar
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Betriebsbegehungen inkl. Protokollierung
- Beratung hinsichtlich weiterer gesetzlicher Vorschriften
- Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
Beratung und Unterstützung zur Einführung und Erhalt der Managementsysteme nach ISO14001 oder EMAS
- Analyse, Aufbau und Verbesserung von Prozessen
- Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit
- Betreuung im Zertifizierungsaudit
- Unterstützung bei der Auswahl des Zertifizierers
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung elektrischer ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung aktiver Medizinprodukte nach MPG und der DIN VDE 0751-1, 0701-0702
- Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Prüfung von Regaleinrichtungen nach §10 BetrSichV und DIN EN 15635
- Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) und TRBS 2121 TEIL 2
- Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7
- Prüfung weiterer Arbeitsmittel nach §10 BetrSichV und TRBS1201
- Prüfung von Flurförderfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 68 § 38
- Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Managementsystem
- Schulung über spezielle Prozesse
- Schulung zu speziellen Themen (Abfall- und Abwassermanagement, Gefahrstoffe, Lagerung etc.)
- Schulung bei Prozessveränderungen
- Ausarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
- Mitwirken bei der Vorankündigung
- Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes (vgl. § 3Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV)
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustllV) Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitsgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV)
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV)
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und ggf. Sicherheitsbesprechungen Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
- Prozessdokumentation
- Erstellung von Verfahrens-, Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Dokumentation relevanter Anforderungen der jeweiligen Norm
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Stellung von Laserschutzbeauftragten
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Stellung von Emmissionschutzbeauftragten
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Begleitung / Durchführung interner Audits
- Dokumentation der Ergebnisse und Ableitung von Optimierungspotentialen
- Unterstützung im Zertifizierungsaudit
Aller Anfang ist schwer. Wir zeigen dir Möglichkeiten auf Schwachstellen zu identifizieren und Potentiale zu heben. Von der Analyse bis zur Lösungsumsetzung sind wir an deiner Seite. Gemeinsam führen wir Analysen durch, finden Ursachen und gestalten Neues. Das Ergebnis ist die Reduzierung von Durchlaufzeiten, Vermeidung von Verschwendungen, Steigerung der Prozessstabilität und im Ergebnis die Reduzierung von Kosten.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und dem Aufbau Ihrer Organisation. Fragen wie,
- benötigen wir eine weitere Ebene in der Hierarchie (Meister, Teamleiter etc.)
- kann Mitarbeiter XY auch Führung
- benötigen wir einen eigenen Bereich für Projektmanagement
- Linien- oder Matrixorganisation
- wie komme ich an den Schulungsbedarf meiner Mitarbeiter
Und viele weitere gilt es zu beantworten.
Wir unterstützen bei der Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und dem Aufbau einer schlanken und effizienten Organisation.
Wir unterstützen dich bei der Entwicklung und dem Aufbau deiner Organisation. Fragen wie,
- benötigen wir eine weitere Ebene in der Hierarchie (Meister, Teamleiter etc.)
- kann Mitarbeiter XY auch Führung
- benötigen wir einen eigenen Bereich für Projektmanagement
- Linien- oder Matrixorganisation
- wie komme ich an den Schulungsbedarf meiner Mitarbeiter
Und viele weitere gilt es zu beantworten.
Wir unterstützen bei der Entwicklung deiner Mitarbeiter und dem Aufbau einer schlanken und effizienten Organisation.
Effiziente und klar geregelte Arbeitsabläufe sind ein wichtiger Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Unnötige Wiederholungen, lange Laufwege, Informationsverluste, nicht klar geregelte Abläufe gilt es zu identifizieren und eliminieren. Wir durchleuchten mit Ihnen gemeinsam Ihre Arbeitsabläufe, decken Potentiale auf und helfen Ihnen diese zu heben.
Bei Veränderungen, Erweiterungen oder Start Ihres Unternehmens gestalten wir effiziente Arbeitsabläufe die zu Ihren Anforderungen und dem Umfeld passen.
Effiziente und klar geregelte Arbeitsabläufe sind ein wichtiger Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Unnötige Wiederholungen, lange Laufwege, Informationsverluste, nicht klar geregelte Abläufe gilt es zu identifizieren und eliminieren. Wir durchleuchten mit dir gemeinsam deine Arbeitsabläufe, decken Potentiale auf und helfen dir diese zu heben.
Bei Veränderungen, Erweiterungen oder Start deines Unternehmens gestalten wir effiziente Arbeitsabläufe die zu deinen Anforderungen und dem Umfeld passen.
Methoden und Werkzeuge die Sie unterstützen Ihre Prozesse zu analysieren, dokumentieren, Schwachstellen aufzudecken und Potentiale zu erkennen/heben sind unverzichtbar. Wir unterstützen Sie bei der Einführung von:
- Lean Management
- 5S Methode
- schlanke Prozessdokumentation (EPK, SwimLane)
- PDCA Methode
- Poka Yoke
- SWOT-Analyse
- Digitalisierung
- uvm.
Methoden und Werkzeuge die dich dabei unterstützen deine Prozesse zu analysieren, dokumentieren, Schwachstellen aufzudecken und Potentiale zu erkennen/heben sind unverzichtbar. Wir unterstützen dich bei der Einführung von:
- Lean Management
- 5S Methode
- schlanke Prozessdokumentation (EPK, SwimLane)
- PDCA Methode
- Poka Yoke
- SWOT-Analyse
- Digitalisierung
- uvm.
Die Arbeitsplatzgestaltung sollte aus ergonomischer Sicht an dem Produkt und Mitarbeiter ausgerichtet werden. Die Belastung auf den Mitarbeiter sollte möglichst gering sein um die Leistung über den Arbeitstag konstant hoch halten zu können. Die Herstellung des Produktes muss mit Blick auf Qualität, Termin und Kosten erfolgen. Laufwege, Beleuchtung, Klima, Werkzeugauswahl etc. muss auf das zu produzierende Produkt ausgerichtet sein. Wir unterstützen dich bei der Gestaltung der Arbeitsplätze.
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (Koop. Partner) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteillungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastar
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Betriebsbegehungen inkl. Protokollierung
- Beratung hinsichtlich weiterer gesetzlicher Vorschriften
- Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
- Beratung und Unterstützung zur Einführung und Erhalt des Managementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015
- Analyse, Aufbau und Verbesserung von Prozessen
- Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit
- Betreuung im Zertifizierungsaudit
- Unterstützung bei der Auswahl des Zertifizierers
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung elektrischer ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung aktiver Medizinprodukte nach MPG und der DIN VDE 0751-1, 0701-0702
- Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Prüfung von Regaleinrichtungen nach §10 BetrSichV und DIN EN 15635
- Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) und TRBS 2121 TEIL 2
- Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7
- Prüfung weiterer Arbeitsmittel nach §10 BetrSichV und TRBS1201
- Prüfung von Flurförderfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 68 § 38
Das Ziel ist, einen Lieferanten zu finden der pünktlich liefert, in der geforderten Qualität und zum angemessen Preis. Wir unterstützen dich bei der Auswahl des richtigen Lieferanten. Die Qualifizierung, stetige Kontrolle und Auditierung ist dabei ein wichtiger Faktor. Die Qualitätsansprüche sollten mit dem jeweiligen Lieferanten in einer Qualitätsvereinbarung fixiert werden.
Wir führen Schulungen zu speziellen Fachthemen durch:
- Der sichere Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hubsteigern und Kräne
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Der richtige BrandschutzDer sichere Umgang mit Werkzeug und Maschinen
- Die sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Weiteres auf Anfrage
Wir bilden aus:
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Ausbildung zum Staplerfahrer
- Ausbildung zum Kranführer
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Weiteres auf Anfrage
- Prozessdokumentation
- Erstellung von Verfahrens-, Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Dokumentation relevanter Anforderungen aus der Norm
- Erstellung von Vorlagen / mitgeltende Unterlagen (Prüfprotokolle, Q-Matrix, Arbeitsplatzbeschreibung, Schulungsplan etc.)
Wir führen Schulungen zu speziellen Fachthemen durch:
- Der sichere Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hubsteigern und Kräne
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Der richtige BrandschutzDer sichere Umgang mit Werkzeug und Maschinen
- Die sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Weiteres auf Anfrage
Wir bilden aus:
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Ausbildung zum Staplerfahrer
- Ausbildung zum Kranführer
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Weiteres auf Anfrage
Wir unterstützen dich bei der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung. Transparenz ist hier das Stichwort, denn es gilt genau zu wissen welches Problem besteht und was die Ursache dafür ist. Dann können geeignete Methoden und Werkzeuge eingesetzt werden, um Störungen zu beseitigen und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Wir helfen dir dabei.
- Ausarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
- Mitwirken bei der Vorankündigung
- Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes (vgl. § 3Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV)
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustllV) Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitsgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV)
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV)
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und ggf. Sicherheitsbesprechungen Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
- Begleitung / Durchführung interner Audits
- Durchführung von Liefrantenaudits
- Dokumentation der Ergebnisse und Ableitung von Optimierungspotentialen
- Unterstützung im Zertifizierungsaudit
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Stellung von Laserschutzbeauftragten
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Stellung von Emmissionschutzbeauftragten
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Managementsystem
- Schulung über spezielle Prozesse im Unternehmen
- Schulung zu speziellen Methoden und Werkzeugen (Q-Tore, Fehlerabstellprozess, Qualitätslenkungsplan, 8D-Reprot etc.)
- Schulung bei Prozessveränderungen
- Gesetzlich vorgeschriebene Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (Koop. Partner) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteillungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastar
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Betriebsbegehungen inkl. Protokollierung
- Beratung hinsichtlich weiterer gesetzlicher Vorschriften
- Unterstützung beim Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
Wir führen Schulungen zu speziellen Fachthemen durch:
- Der sichere Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hubsteigern und Kräne
- Ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Der richtige Brandschutz
- Der sichere Umgang mit Werkzeug und Maschinen
- Die sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Weiteres auf Anfrage
Ausbildung zum:
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragten
- Bediener für Flurförderfahrzeuge
- Bediener für Stapler
- Bediener für Krane
- Bediener für Hubarbeitsbühnen
- Bediener für Teleskoplader
- Weiteres auf Anfrage
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3
- Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung elektrischer ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der Norm DIN VDE 0701-0702
- Prüfung aktiver Medizinprodukte nach MPG und der DIN VDE 0751-1, 0701-0702
- Prüfung von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
- Prüfung von Regaleinrichtungen nach §10 BetrSichV und DIN EN 15635
- Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) und TRBS 2121 TEIL 2
- Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) A1.7
- Prüfung weiterer Arbeitsmittel nach §10 BetrSichV und TRBS1201
- Prüfung von Flurförderfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 68 § 38
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Datenschutz
- Ausarbeiten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung
- Mitwirken bei der Vorankündigung
- Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes (vgl. § 3Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV)
- Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustllV) Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitsgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV)
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV)
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und ggf. Sicherheitsbesprechungen Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation
- Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Managementsystem
- Schulung über spezielle Prozesse im Unternehmen
- Schulung zu speziellen Methoden und Werkzeugen (Q-Tore, Fehlerabstellprozess, Qualitätslenkungsplan, 8D-Reprot etc.)
- Schulung bei Prozessveränderungen
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Stellung von Laserschutzbeauftragten
- Stellung von Gefahrgutbeauftragten
- Stellung von Emmissionschutzbeauftragten
- Stellung von Abfallbeauftragten
- Stellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Managementsystem
- Schulung über spezielle Prozesse
- Schulung zu speziellen Themen (Abfall- und Abwassermanagement, Gefahrstoffe, Lagerung etc.)
- Schulung bei Prozessveränderungen
Wir sehen uns mehr als Partner und Kollege, weniger als Externer und Besserwisser. Gemeinsam mit euch möchten wir Lösungen entwickeln und deren Umsetzung voran treiben.
Unser Team
Unser Büro
Arbeitsschutzbetreuung
Datenschutzbetreuung
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UVV Prüfungen
Unsere Einsatzgebiete
SiGeKo
QM
SIGEKO
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